ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt am 01. des auf das Ende der Mindestlaufzeit folgenden Monats.
Satzungsgemäß beschlossene Beitragserhöhungen bedürfen keiner Zustimmung des Mitglieds und berechtigen für sich allein nicht zur außerordentlichen Kündigung; Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist gelten weiterhin.
AUFNAHMEGEBÜHR
- Höhe der Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme neuer Mitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € erhoben. - Rückerstattung
Eine Rückerstattung der Aufnahmegebühr erfolgt nicht, auch wenn das Mitglied seinen Aufnahmeantrag zurückzieht oder die Mitgliedschaft innerhalb kurzer Zeit nach Aufnahme beendet.
ZAHLUNGSWEISE
Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird jeweils am 01. eines Monats im Voraus fällig. Kommt der Teilnehmer mit der vereinbarten Zahlung einen Monat im Verzug, wird die gesamte Vertragssumme sofort fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Leistungen des Taekwondo Red-Phoenix e.V. nicht in Anspruch genommen werden.
BETRIEBSURLAUB
Taekwondo Red-Phoenix e.V. bleibt an den gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien geschlossen. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrages entfällt jedoch nicht.
VERLEGUNG DER SCHULUNGSRÄUME / HÖHERE GEWALT
Die Verlegung des Übungsplatzes innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zu vorzeitiger Kündigung. Der Vertrag bleibt auch dann gegenüber einem Rechtsnachfolger des Taekwondo Red-Phoenix e.V. bindend. Wird es der Taekwondo Elite aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
KRANKHEITEN / AUSFALLZEITEN
Bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten oder Unterbrechungen beispielsweise durch Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub, berufliche Verhinderung usw. entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, Einberufung zur Bundeswehr, Umzug und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Taekwondo Red-Phoenix e.V. Vereines für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Abmeldefrist bleiben von einer solchen Regelung unberührt.
GESUNDHEIT DES MITGLIEDES
Das Mitglied bestätigt hiermit, vor Vertragsabschluss, dass es sportgesund und durch kein Gebrechen bzw. ansteckende Krankheit gehindert ist. Außerdem bestätigt das Mitglied bei Übertragungskrankheiten dem Training bzw. den Vereinsräumlichkeiten fern zu bleiben. Das Risiko ein weiteres Mitglied zu infizieren ist sehr hoch.
RECHTE DES MITGLIEDES
Der Übungsplatz ist für den Teilnehmer zu vereinbarter Zeit frei. Die Öffnungszeiten bzw. Trainingszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. unseres Leistungsangebotes behalten wir uns vor. Die Rechte des Mitgliedes aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.
PFLICHTEN DES MITGLIEDES
Änderungen: Anschriften, Namen, Bankverbindungen und Telefonnummern, sind dem Verein schriftlich mitzuteilen.
HAFTUNG / AUFSICHTSPFLICHT
Eine Haftung der Taekwondo Red-Phoenix e.V. auch aus außervertraglicher Haftung für eventuell auftretende Schäden, welche das Mitglied bei der Benutzung unserer Einrichtung bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen. Desgleichen haften wir nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, für Wertgegenstände oder Geld. Außerhalb der Trainingsräume übernehmen die Eltern die Haftung Ihrer Kinder. Die Aufsichtspflicht des Vereins beschränkt sich auf die Dauer des Trainings sowie den Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Trainingsräumen oder -flächen. Vor Beginn und nach Ende des Trainings liegt die Verantwortung für die Kinder bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden auf dem Weg zum oder vom Training sowie außerhalb der offiziellen Trainingszeiten und -bereiche.
ALLGEMEINES
Unsportliches bzw. unkameradschaftliches Verhalten, sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes können den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zu Folge haben, wobei jedoch noch ausstehende Vertragsgebühren umgehend zu zahlen sind. Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss unserer Hausordnung an. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für Mahnverfahren ist für beide Teile Nürnberg.
ZUSATZVEREINBAHRUNG FÜR WERBEZWECKE
Hiermit bestätige ich, dass Bilder bzw. Videos vom Vertragsmitglied zu Werbezwecken in Plattformen wie "Homepage, Facebook, Instagram, Tik Tok oder YouTube" veröffentlicht werden dürfen. Dazu gehören auch Printmedien wie Werbeplakate oder Werbeflyer.