Antrag auf Schutzweste

Teilnehmer / Vereinsmitglied
Eltern / Gesetzlicher Vertreter

Bestellung der Schutzweste

Leihvertrag – Schutzweste

  1. Leihgegenstand

Der Verein stellt dem Kind eine Taekwondo-Schutzweste zur Nutzung im Training zur Verfügung.

  1. Nutzung
  • Die Schutzweste darf nur für das Training im Verein genutzt werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
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  1. Pfand / Zahlung
  • Für die Schutzweste wird ein Pfand in Höhe von 30 €
  • Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird ein Betrag von 20 € zurückerstattet.
  • Eine Nutzungsgebühr von 10 € wird einbehalten.
  •  
  1. Zustand, Pflege und Haftung

Normale Nutzungsspuren (akzeptiert)

  • Leichte Kratzer oder Abrieb
  • Übliche Gebrauchsspuren durch Training
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Nicht akzeptierte Beschädigungen

Folgende Schäden gelten als übermäßige Beschädigung:

  • Beschädigte oder lose Nähte / Verschlüsse
  • Risse, Löcher oder aufgerissenes Material
  • Starke Verformung der Weste
  • Defekte Polsterung / verminderte Schutzfunktion
  • Starke oder dauerhafte Verschmutzung (z. B. Geruch, Flecken)
  • Unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiger Umgang
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🧑‍⚖️ Bewertung durch den Verein

  • Die Beurteilung des Zustands der Schutzweste erfolgt durch den Vorstand des Vereins.
  • Die Entscheidung wird nach objektiven Kriterien und bestem Wissen
  • Die Entscheidung des Vorstands ist verbindlich und von den Erziehungsberechtigten zu akzeptieren.
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📌 Ziel dieser Regelung

Diese Regelung dient dazu,
👉 Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden
👉 eine faire und einheitliche Bewertung für alle Mitglieder sicherzustellen

  1. Rückgabe
  • Die Rückgabe erfolgt nach Aufforderung durch den Verein oder bei Austritt.
  • Die Weste muss in sauberem und ordentlichem Zustand zurückgegeben werden.
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==> „Wir bitten um Verständnis, dass diese Regelung notwendig ist, um einen fairen Umgang für alle Kinder im Verein zu gewährleisten.“

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